Behandlungsgebühren in der Praxis für Bioresonanztherapie Karlsfeld
Aufnahmegespräch, ausführliche Austestung mittels Bioresonanz Bioresonanztherapie, Befunderhebung (Dauer ca. 90 Minuten) |
155,00 Euro |
Bioresonanztherapie (Folgebehandlung) (Dauer 45 Minuten) |
66,00 Euro |
Vitalstofftestung: welche Vitamine und Mineralstoffe benötigen Ihre Zellen? (energetisch gestörte Vitalstoffversorgung) |
64,00 Euro |
Kinderwunschbehandlung – Begleitung auf dem Weg in eine gesunde Schwangerschaft (Test von Störfeldern, Blockaden, Nahrungsmitteln, Nährstoffbedarf etc. inkl. Therapie)Paket: 10 Behandlungen/Tests in der Praxis +2 Online/Telefon Beratungstermine |
Paketpreis |
Die Zeit für die Ersttestung und die Folgebehandlungen bei Säuglingen und Kindern bis 7 Jahren ist wesentlich kürzer. Die Berechnung erfolgt hier nach Zeitaufwand.
Welche Behandlung wie oft notwendig ist, wird in jedem einzelnen Fall und in vollem Einvernehmen mit dem Patienten gemeinsam festgestellt. In der Regel (!) sind nach der Erstbehandlung noch 4 bis 6 weitere Behandlungen notwendig.
Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht. Sie müssen die Kosten der Behandlung selbst tragen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Diagnose gestellt wurde oder welche Therapieform zur Anwendung kam. Auch ist es unerheblich, ob die naturheilkundliche Anwendung beim Heilpraktiker die einzige wirksame Behandlung war, nachdem alle schulmedizinischen Methoden unwirksam waren.
Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung nach den gültigen Sätzen des Gebührenverzeichnisses. Bitte bedenken Sie, dass eine private Versicherung und die Beihilfestellen nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. Es kann ein Rechnungseigenanteil bei Ihnen verbleiben.
Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt. Patienten mit privater Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten auf Wunsch selbstverständlich auch eine detaillierte bezifferte Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Grundsätzliches Honorargrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker [GebüH] von 1985 (Neufassung von 2002 in EUR ausgewiesen). Leistungsgrundlage, Befunderhebung, Beratung und Information sowie therapeutische Anwendungen gemäß den Vorgaben der GebüH.